Die GMP-Herstellung von pflanzlichen und homöopathischen Wirkstoffen auf pflanzlicher Basis beginnt mit den GACP-Vorschriften für Arzneistoffe der Phytotherapie und Homöopathie gleichermaßen. Generell sind die Unterschiede an pflanzlichen und homöopathischen Wirkstoffen als Urtinkturen pflanzlicher Herkunft sehr gering.
Die Herkünfte des Ausgangsmaterials müssen definiert sein und unterliegen einem Change-Control, um über gleichbleibende Qualität und Zusammensetzung der sekundären Inhaltsstoffe zu gewährleisten. Darin setzt sich die Qualität der Tinkturen und Extrakte in der Herstellung fort. Quantitative Bestimmungen werden bei homöopathischen Urtinkturen zwar in erster Linie nur aus Sicherheitsgründen bei pharmakologisch-toxikologisch relevanten Inhaltstoffen durchgeführt, aber grundsätzlich gilt es auch hier die gleichbleibende Zusammensetzung der sekundären Pflanzeinhaltstoffe als Qualitätskriterium zu gewährleisten. Dafür gilt es alle GMP-Kriterien eingehalten und zusammen mit den GACP-Vorschriften die natürliche Variabilität bei der Herstellung zu kontrollieren und Änderungen zu bewerten.