Die Produktentwicklung von pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln richtet sich nach den Anforderungen des Pharmazeutischen Unternehmers, den Europäischen Richtlinien, der nationalen Gesetzgebung und der behördlichen Akzeptanz von Arzneimittel dieser beiden Therapierichtungen. Die Regularien und deren nationale Auslegungen stellen daher die größten Unterschiede und gleichzeitig die größte Herausforderung bei der Produktentwicklung dieser Arzneimittel dar.

Die Zulassung von Entwicklungskonzepten bedarf daher stets der Beratung der betreffenden Nationalbehörde, in deren Land die Zulassung oder Erstzulassung beabsichtigt ist.